Kommunales

Förderprogramm 

"Klein"-Elektromobilität 

Verschiedene Städte bieten kommunale Förderungen die Interessant sind.
Wir haben einige zusammengefasst. Unter folgenden links können Sie mehr über die Förderungen nachlesen. Es lohnt sich meistens auch, bei der eigenen Kommune einfach nachzufragen.
Förderung München
Förderung Regensburg
Förderung Erlangen Höchstadt 


                

Elektrofahrzeug registrieren und THG-Quote für 2024 

sichern

Jetzt ganz einfach THG-Quote Ihres E-Fahrzeugs an die N‑ERGIE übertragen und THG-Prämie sichern

Bitte beachten Sie: Anträge zur Übertragung der THG-Quote für das Kalenderjahr 2024 können aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen durch das Umweltbundesamt nur bis zum 31. Oktober 2024 gestellt werden.

Anträge, die später eingereicht werden oder deren Meldung zum Ablauf der Frist nicht der korrekten Form entsprechen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
 

Für das Jahr 2024 erhalten Sie von der 

N-Ergie mindestens 85 Euro für Ihren Beitrag zum Klimaschutz.

Übertragen Sie dazu die THG-Quote Ihres E-Fahrzeuges für das Jahr 2024 an die N‑ERGIE:

Förderungen

Folgende vereinzelte Förderungen für Leichtelektrofahrzeug (L7e) gibt es auf Länder- bzw. Kommunalebene.

 
Bundesland Förderung Bedingungen
| Baden-Württemberg  | bis 1.000 Euro | im Rahmen des „BW-e-Gutschein“
| Berlin  | 30 %, max. 5.000 Euro | im Rahmen des Programmes „Wirtschaftsnahe Elektromobilität“ (WELMO)
| Nordrhein-Westfalen  | 40 %, max. 30.000 Euro | kommunal und nicht wirtschaftlich tätig
| Thüringen  | 40 %, max. 8.000 Euro | kommunale Unternehmen, Genossenschaften, Vereine und Stiftungen

 
Kommune/Stadt Förderung Frist
| München  | 25 %, max. 3.500 Euro | 31.12.2025
| Regensburg  | 25 %, max. 3.000 Euro | 

Eine zunehmende Initiative für die Förderung von Leichtfahrzeugen kommt vom Bundesverband eMobilität (BEM). Dieser hat für den 25. Februar 2022 eine Sonderkommission einberufen, in der interdisziplinär über die Förderung der Fahrzeugklassen L1e–L7e (LEV) beraten wird. Laut BEM ließen sich in Deutschland bis 2035 mindestens fünf Millionen Bestandsfahrzeuge durch Leichtfahrzeuge ersetzten.

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Förderung von bis zu 50 %

der Kaufsumme für 

Elektro-Lastendreiräder

Die Förderung für E-Lastendreiräder der Klasse "L2e-U" ist aktuell sehr attraktiv für Unternehmen und Kommunen. Laut dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) können bis zu 50% der Mehrkosten, die beim Erwerb klimaschonender Elektrofahrzeuge und dem Aufbau von Ladeinfrastruktur entstehen, gefördert werden. Diese Förderung richtet sich an Unternehmen, Verbände, Vereine, Genossenschaften, gemeinnützige Institutionen und Zweckverbände unter bestimmten Voraussetzungen. Es wird ausschließlich der Kauf von Neufahrzeugen gefördert, während Leasing-Fahrzeuge von der Förderung ausgeschlossen sind. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, wobei die Förderquote bei 40% liegt, mit einem optionalen Zusatz-Bonus von 10% für kleine und mittlere Unternehmen​.

In Nordrhein-Westfalen können nur Kommunen, Gemeinden und deren nicht-wirtschaftlich tätige Betriebe eine Förderung für vierrädrige Leichtfahrzeuge in Anspruch nehmen. Hier gibt es bis zu 30.000 € bei einer Förderquote von 40% der Anschaffungskosten​.

Zusätzlich gibt es auch in anderen Regionen wie Thüringen und München spezifische Förderprogramme. In Thüringen ist das Programm "E-Mobil Invest" verfügbar, das sich an Kommunen, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Vereine und private Pflegeanbieter richtet. München bietet das Förderprogramm "Klimaneutrale Antriebe" an, das sich an Privatpersonen, Unternehmen, Selbstständige und Vereine richtet. In München werden Leichtfahrzeuge aller Klassen mit 25% der Nettokosten gefördert​.

Weitere Informationen zu diesen Programmen und zur Beantragung der Förderung finden Sie auf den jeweiligen Websites der Förderprogramme oder bei den zuständigen Behörden. Für mehr Informationen, suchen Sie bitte bei Google nach "L2e-U Förderung". 

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